Gesetzliche Krankenversicherung - krankenhaus 02

Gesetz­li­che Krankenversicherung

In Deutsch­land ist die Gesetz­li­che Kranken­versicherung für jeden Bür­ger Pflicht. Man hat hier die Wahl zwi­schen ver­schie­de­nen gesetz­li­chen Kas­sen. Diese unter­schei­den sich mitt­ler­weile erheb­lich in ihren Bei­trä­gen und Zusatz­leis­tun­gen. Ein Wech­sel ist zudem alle 18 Monate möglich.

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